Diese Seite fasst öffentlich berichtete Einzelfälle, rechtskräftige Urteile und Umfragedaten zusammen. Bei laufenden Ermittlungsverfahren (z. B. Fall Bausemer, Fall Hättasch) gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung. Auch als „rechtskräftig" bezeichnete Urteile können sich in seltenen Fällen nachträglich ändern, etwa durch ein Wiederaufnahmeverfahren.