Symbolbild zu Umgehungsstrategien beim Kindesunterhalt, KI-generiert.
Unterhaltsvorschuss vor dem Aus. Familienministerin kürzt, wo es richtig wehtut
Ab 2027 soll der Unterhaltsvorschuss für Kinder ab 16 Jahren komplett wegfallen - während die eigentliche Schwachstelle, die miserable Rückholquote bei Zahlungsunwilligen, ungelöst bleibt.
Was ist Unterhaltsvorschuss überhaupt?
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er springt ein, wenn der andere Elternteil gar keinen, nur unregelmäßigen oder zu wenig Unterhalt zahlt – und sichert damit die finanzielle Grundlage des Kindes. Der Staat zahlt vor und holt sich das Geld anschließend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurück, sofern der es sich leisten könnte.
Anspruch hat ein Kind, wenn es mit dem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland zusammenlebt, dieser die überwiegende Erziehungsverantwortung trägt und der andere Elternteil seiner Zahlungspflicht nicht ausreichend nachkommt. Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren gelten zusätzliche Hürden: Sie dürfen nicht auf Bürgergeld angewiesen sein, oder die Zahlung darf sie gerade daraus herausholen. Bezieht der betreuende Elternteil selbst Bürgergeld, muss er zusätzlich mindestens 600 Euro brutto im Monat verdienen.
Seit 2017 gilt der Vorschuss bis zum 18. Geburtstag – ohne zeitliche Begrenzung innerhalb dieser Altersgrenze. Aktuell (Stand 2026) liegen die Beträge bei 227 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 299 Euro für 6- bis 11-Jährige und 394 Euro für 12- bis 17-Jährige monatlich.
Genau an dieser letzten Zahl setzt Prien jetzt den Rotstift an.
Die Kürzung: 16 statt 18
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre senken. Betroffen wären nach Angaben ihres eigenen Ministeriums rund 80.000 Kinder, die aktuell im Alter von 16 oder 17 Jahren Unterhaltsvorschuss beziehen. Für diese Jugendlichen würden ab 2027 auf einen Schlag 394 Euro im Monat wegfallen – Geld, das für Miete, Schule und Alltag oft die finanzielle Basis ist.
Priens Begründung: 80 bis 85 Prozent der unterhaltspflichtigen Väter zahlten ohnehin nicht, der Staat könne diese Aufgabe nicht dauerhaft übernehmen. Das ist nicht falsch – aber es ist die falsche Schlussfolgerung. Denn die eigentliche Schwachstelle liegt woanders: Die Rückholquote, also der Anteil des Geldes, den der Staat sich von den Zahlungspflichtigen tatsächlich zurückholt, liegt bundesweit gerade einmal bei 17 bis 18 Prozent. 2024 gab der Staat 3,2 Milliarden Euro für Unterhaltsvorschuss aus und trieb davon nur rund 545 Millionen Euro wieder ein.
Das Problem sitzt bei der Durchsetzung, nicht beim Alter der Kinder
Wer nicht zahlt, sind längst nicht nur mittellose Eltern. Ich kenne in meinem eigenen Bekanntenkreis Fälle, in denen gut verdienende Angestellte und Unternehmer sich mit allen möglichen Tricks um den Kindesunterhalt drücken. Da wird dann mal eben ein Porsche für eine Viertelmillion Euro über die Firma geleast – drückt schließlich den Gewinn, und auf dem Papier bleibt plötzlich kaum mehr etwas für das eigene Kind übrig.
Genau hier müsste der Hebel ansetzen: konsequentere Rückholung, härtere Sanktionen, bessere Ausstattung der Unterhaltsvorschussstellen. Stattdessen kürzt man dort, wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist – bei den Kindern selbst.
Wer trifft es besonders?
Die Kürzung trifft überproportional den Osten und Berlin. Dort ist der Anteil Alleinerziehender an allen Familien mit rund 25 Prozent deutlich höher als im Westen (rund 19 Prozent), Berlin hat bundesweit sogar die höchste Quote. Und die Kürzung kommt ausgerechnet vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt (6. September), Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 20. September) – zwei der drei Länder, in denen inzwischen schon ab 16 gewählt werden darf. Wer diesen Jugendlichen und ihren Familien gerade jetzt Geld wegnimmt, muss sich nicht wundern, wenn Vertrauen in die demokratische Mitte weiter erodiert und die Ränder profitieren.
Ich habe deshalb meinen Bundestagsabgeordneten angeschrieben
Weil mir das Thema wichtig ist, habe ich Nicklas Kappe (CDU), der unseren Wahlkreis Bottrop – Recklinghausen III im Bundestag vertritt, direkt angeschrieben und ihn gefragt, ob er sich gegen diese Kürzung positionieren wird. Sobald eine Antwort vorliegt, berichte ich hier darüber.